Jan 27 2009
Anbaugebiete
Einer der bekanntesten italienischen Oenologen hat bereits vor langer Zeit die Weinaugebiete Italiens, in die Voralpen, Adriatisches und Tyrrhenisches Gebiet, Mittelitalien und Süditalien gruppiert. Viele Menschen sehen es jedoch als einfacher an die Italienischen Weine in die 20 Weinbauregionen einzuordnen.
Einige Provinzen der Weinbauregionen haben Verzeichnisse erstellt in denen sich für die Weinproduktion geeignete Rebsorten befinden. Diese Verzeichnisse unterscheiden sich nach Rebsorten die empfohlen sind, und Rebsorten die zum Anbau erlaubt sind.
Es gibt seit dem Jahr 2003 eine neue EU-Verordnung die eine Prüfung dieser Verzeichnisse auf nationaler Ebene angeordnet hat. Nach der Prüfung der Rebsortenverzeichnisse soll eine Übernahme auf nationaler Ebene erfolgen. Einige Fachleute halten dies für Nonsens, da so eventuell einige herausragende Weine von der Bildfläche verschwinden würden. Andere halten diese EU-Verordnung für notwendig, da nach deren Meinung nur so ein einheitlicher Wettbewerb stattfinden kann.
Aber nicht nur bei der Weinherstellung sind italienische Wein den EU-Verordnungen unterstellt. Auch bei den Angaben auf den Weinetiketten muss nach den Vorgaben der EU gearbeitet werden. Man untergliedert die Angaben auf einem Etikettes nach obligatorischen Angaben, freiwilligen, normierten Angaben und freiwilligen, nicht normierten Angaben.
Zu den obligatorischen Angaben auf italienischen Weinetiketten gehören die Appellation, DOC oder DOCG oder Vino da Tavola. Dann kommt der Alkohol des Weines in Vol. % und der Flascheninhalt hinzu. Hiernach folgt der Name des Abfüllers, die Gemeinde und Adresse der Abfüllung. Auch muss der Registrierungscode des Abfüllers mit dem Staat der Herstellung angegeben sein.
Seit einiger Zeit muss auch ein Hinweis zur Entsorgung und der Hinweis: contiene solfiti (enthält Schwefel) ausgewiesen werden.
Bei DOCG Weinen, DOC, Superiore und Reserva sowie Jungweinen muss je nach Vorschrift zusätzlich der Jahrgang vermerkt sein. Zu den freiwilligen, normierten Angaben gehören Angaben zum Händler, Zwischenhändler, Abfüllung durch Dritte, etc. Zu den freiwilligen, nicht normierten Angaben gehören alle weiteren Informationen über den Hersteller, den Wein, usw. Dabei muss darauf geachtet werden, dass die Angaben absolute Richtigkeit haben und nachweisbar sind.